Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ASR Auto Steuern Recht
  3. Kassensysteme: Autohäuser müssen Mitteilungspflicht einhalten – und schnell handeln

Feb. 2025

Elektronische KassensystemeKassensysteme: Autohäuser müssen Mitteilungspflicht einhalten – und schnell handeln

Abo-Inhalt14.01.20257 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Nutzen Sie als Autohaus ein elektronisches Kassensystem, müssen Sie jetzt handeln. Denn die über § 146a Abs. 4 AO bestehende, aber bisher ausgesetzte Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme greift nun ab dem 01.01.2025. Es gibt zwar eine neue Übergangsregelung bis zum 31.07.2025. Viel Zeit ist das jedoch nicht. ASR beleuchtet die Details und zeigt, was Sie ab sofort veranlassen müssen. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: ASR 2/2025, S. 5 · ID: 50273968

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte