AutokaufKeine Fortgeltung des Reparaturauftrags bei Inzahlungnahme
| Kommt es beim Kauf eines Neufahrzeugs zur Inzahlungnahme des reparaturbedürftigen Altfahrzeugs, erfolgt der Ankauf im Regelfall in dem Zustand, in dem sich das Altfahrzeug zu diesem Zeitpunkt befindet. Das hat das OLG Koblenz klargestellt. |
In dem Fall vor dem OLG machte ein Kfz-Händler Ansprüche aus einem Reparaturauftrag für das Altfahrzeug geltend. Knapp zwei Monate nach Abschluss des Reparaturauftrags war das Fahrzeug noch nicht repariert, und die Kundin hatte beschlossen, bei dem Kfz-Händler ein Neufahrzeug zu erwerben. Bei der Bestellung des Neufahrzeugs vereinbarten sie die Inzahlungnahme des beschädigten Altfahrzeugs.
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AUSGABE: ASR 8/2022, S. 1 · ID: 48462808