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AbschreibungHardware, Handy, Homepage & Co. – Wann Sie welche Ausgaben von der Steuer absetzen können

Top-BeitragAbo-Inhalt12.09.2024826 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Hard- und Software sind für die Arbeit in Ihrem Autohaus heutzutage unerlässlich, das Smartphone ist selbstverständlich, und ein Autohaus ohne eigene Homepage ist heute auch nicht mehr denkbar. Doch wie sind die Ausgaben für all das eigentlich steuerlich abzugsfähig? Und vor allem wann? Sofort im Zeitpunkt der Zahlung oder verteilt über die Nutzungsdauer? Dahingehend gab es in letzter Zeit einige Veränderungen. ASR bringt Sie auf den aktuellen Stand. |

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AUSGABE: ASR 10/2024, S. 15 · ID: 50106433

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