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AbschreibungE-Vorführwagen: Können sie im ersten Jahr mit 75 Prozent abgeschrieben werden?

Abo-Inhalt05.03.20262 Min. Lesedauer IWW

Ein ASR-Leser fragt: Wir haben 2026 mehrere E-Fahrzeuge als Vorführwagen angeschafft. Können wir die aktivierten Anschaffungskosten bereits 2026 um 75 Prozent abschreiben und so den Gewinn mindern?

Vorführwagen stellt bilanziell Anlagevermögen dar

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AUSGABE: ASR 4/2026, S. 11 · ID: 50713933

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