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LeserforumDritter bezahlt das innergemeinschaftlich gelieferte Kfz: Kann das die Gutgläubigkeit und damit die Steuerbefreiung „torpedieren“?

25.03.2024398 Min. Lesedauer IWW

| Ein Kunde aus der EU kauft ein Fahrzeug; die Rechnung bezahlt aber nicht der Kunde, sondern ein Dritter – keine Seltenheit im Kfz-Handel. Kann das die Gutgläubigkeit und damit die Steuerbefreiung kosten? Das fragt sich ein ASR-Leser. |

Antwort | Generell gilt: Nur Ereignisse, die vor der Lieferung bzw. dem Umsatz stattfinden, wirken sich auf den Gutglaubenschutz aus. Erfolgt die Zahlung nach dem Umsatz, spielt es keine Rolle, von wem das Geld stammt. Erfolgte die Zahlung vor dem Umsatz, bestand zwar in Abholfällen bis zum 31.12.2019 das Problem, dass die Steuerbefreiung versagt wurde; seit dem 01.01.2020 ist das aber obsolet. Die Antwort auf Ihre Frage lautet daher immer: Nein. Bezahlt ein Dritter das bei Ihnen erworbene Kfz, können Sie also nachfragen, warum die Bezahlung von anderer Seite (z. B. Bank, Kreditgeber) erfolgt, die Gutgläubigkeit und die Steuerbefreiung stellt solch ein Vorgehen aber nicht in Frage.

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AUSGABE: ASR 4/2024, S. 2 · ID: 49952507

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