EntgeltfortzahlungArbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen und Entgeltfortzahlung
| Ist ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, stellt sich die Frage nach der Entgeltfortzahlung. Das LAG Hessen hat nun einen solchen Fall entschieden und dazu wichtige Grundaussagen aufgestellt. |
Die drei Grundaussagen des LAG Hessen (Urteil vom 14.02.2022, Az. 10 Sa 898/21, Abruf-Nr. 228752) lauten:
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AUSGABE: ASR 11/2022, S. 2 · ID: 48668251