EinkommensteuerVersorgungswerkrente: Wann und mit welchem Besteuerungsanteil ist sie zu versteuern?
| Anwälte, die eine Rente aus einem Versorgungswerk beziehen, müssen die Rente mit dem Besteuerungsanteil desjenigen Jahres versteuern, in dem ihnen die Rente erstmals zufließt. Es kommt nicht der Anteil des Jahres zum Tragen, an dem sie erstmals Anspruch auf die Rente hätten. Diese für alle Mitglieder in Versorgungswerken ungünstige Auffassung vertritt der BFH. Noch ist aber „nicht aller Tage Abend“. Der Steuerzahler in dem zugrunde liegenden Fall hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. |
1. Darum geht es beim Rentenbezug aus steuerlicher Sicht
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AUSGABE: AK 10/2023, S. 180 · ID: 49590249