BerufsausübungVermögensverfall und Widerruf der Zulassung
| Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 4 BRAO) kann unter bestimmten Umständen zurückgenommen bzw. widerrufen werden. Zu den Widerrufsgründen gehört insbesondere der Vermögensverfall. So sollen vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Mandanten geschützt werden, wenn der Berufsangehörige in schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist. |
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AUSGABE: AK 8/2023, S. 134 · ID: 49201890