Streitwertecke Teil 10 (11/2021)Vergütung fängt beim Gegenstandswert an, in der Kostenfestsetzung muss man nichts liegen lassen
| Sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung gilt es, achtsam zu sein. Es gilt, Vieles im Blick zu haben – egal, ob die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners zu hoch angesetzt werden, die eigene Vergütung gekürzt wird oder die Chance besteht, noch „etwas herauszuholen“. Der folgende Beitrag stellt elf wichtige Entscheidungen in den Fokus. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundsätze für die Streitwertfestsetzung in UWG-Verfahren
- 2. Klarheit: Beim BGH entscheidet der Einzelrichter
- 3. Sachverständigenablehnung: Wert der Beschwerde beträgt ein Drittel des Hauptsachwerts
- 4. Streitwert: Anspruch auf Besichtigung der Mietsache
- 5. Krankentagegeldversicherung: Streitwert richtet sich nach geschuldeter Leistung
- 6. Kostenrecht: Kostenansatz gegen einen Zweitschuldner
- 7. Kostenrecht: Erstattung der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Insolvenz
- 8. Kostenrecht: So bemisst sich die Jahresgebühr des Testamentsvollstreckers bei Dauerbetreuung
- 9. Kostenrecht: Das zählt zu den Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs
- 10. Kostenrecht: Unrichtige Sachbehandlung wegen unrealistisch überhöhter Schätzung des Nachlasswerts
- 11. Kostenrecht: Antrag auf Kostenentscheidung nach Vergleich
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 47714243
