Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AK Anwalt und Kanzlei
  3. Stichtag 1.1.25: Anwaltspost kann länger unterwegs sein

KanzleiorganisationStichtag 1.1.25: Anwaltspost kann länger unterwegs sein

24.09.2024802 Min. Lesedauer IWW

| Anwälte sollten ein Auge auf das zum 1.1.25 in Kraft tretende neue Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (PostModG) haben. Denn von da an ist „Schneckenpost“ möglich und Gerichte könnten sich von der Rechtsprechung lösen, dass Anwälte von zugestellten Briefsendungen innerhalb Deutschlands am nächsten Werktag ausgehen dürfen (BGH 17.12.19, VI ZB 19/19, Abruf-Nr. 214043; 12.10.22, 4 StR 319/22, Abruf-Nr. 232269). Versäumte Fristen könnten so schnell Anwaltsverschulden sein. |

Trotz beA-Pflicht gibt es immer noch Behörden oder Dritte, an die Anwälte Briefe und Eingaben per Post schicken. Auch diese können mitunter fristgebunden sein. Die bisherige Rechtsprechung legte die alte Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zugrunde. Der neue § 18 Abs. 1 PostModG erlaubt der Post allerdings künftig großzügigere Beförderungszeiten. Anwälte können sich daher nicht mehr auf eine Zustellung am nächsten Tag verlassen und müssen ggf. für einen zeitlich früheren Versand oder eine beschleunigte Zustellung sorgen (z. B. PRIO-Brief, Expressversand).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AK 10/2024, S. 166 · ID: 50122483

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte