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KanzleiorganisationIst Ihr Impressum schnell genug zu finden?

11.02.20262 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

Ist Ihre Kanzleiwebsite ein sogenannter One-Pager bzw. Long-Pager? Also eine einzige lange Internetseite, die man herunterscrollt? Dann kann es kritisch sein, wenn man auf das dortige Impressum verlinkt. Das OLG Braunschweig betont, dass ein Impressum, abgesehen von der Zwei-Klick-Regel, stets leicht zu finden sein muss (28.5.25, 2 U 16/25, Abruf-Nr. 250338).

Im vorliegenden Fall betrieb ein Anwalt neben seiner Kanzleiwebsite auch ein Anwaltsprofil auf der Plattform„anwalt.de“. Dort hatte er zwar mehrere Kontaktdaten, wie Telefonnummer, E-Mail und Website hinterlegt, aber kein vollständiges Impressum. Daher verlinkte er im Profil in den dortigen Kontaktdaten auch seine Kanzleiwebsite. Ein Verband sah darin einen Verstoß gegen die Impressumspflicht aus § 5 DDG, da ein Nutzer das Impressum zu umständlich suchen müsste. Außerdem wies der Anwalt in seinem Profil auf anwalt.de nicht ausdrücklich darauf hin, dass auf seiner Website ein Impressum stünde, das gleichfalls für sein Profil auf anwalt.de gelten sollte. Das OLG gab dem Verband Recht und untersagte dem Anwalt unter Androhung eines Zwangsgelds, sein externes Profil derart weiterzuführen.

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AUSGABE: AK 2/2026, S. 25 · ID: 50688936

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