FachanwaltFormularmäßige Bearbeitung von Fällen steht dem Fachanwaltstitel nicht entgegen
| Auch, wenn ein Berufsangehöriger Massenverfahren unter Verwendung von Vordrucken, Formularen und Textbausteinen bearbeitet, kann hierin nach dem AGH NRW eine persönliche Bearbeitung liegen, die besondere praktische Erfahrung i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 FAO belegt. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 1/2023, S. 6 · ID: 48548315

