AnwaltshaftungEs gibt kein Gebot des „sicheren Wegs“
| Bei unklarer Rechtslage muss ein Anwalt damit rechnen, dass das Gericht eine für den Mandanten ungünstige Rechtsauffassung vertreten könnte. Er muss den Mandanten entsprechend beraten und die verschiedenen Handlungsoptionen darstellen. Der Mandant muss entscheiden, welchen Weg er gegangen wäre, wenn er belehrt worden wäre. Einen Anscheinsbeweis dafür, dass er den sichersten Weg gewählt hätte, gibt es nach dem BGH bei verschiedenen Optionen nicht. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 1/2025, S. 2 · ID: 50188641
