MandatsvermittlungEntgeltliche Mandatsvermittlung ist berufsrechtswidrig
| Vereinbaren Rechtsanwälte ein Entgelt für die bloße Vermittlung von Mandaten, verstößt dies nach Ansicht des OLG Düsseldorf gegen das Provisionsverbot gemäß § 49b Abs. 3 BRAO. Dieser Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot führt zur Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung (§ 134 BGB). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 1/2023, S. 7 · ID: 48525457