SteuerrechtDer Anwalt als Gesellschafter-Geschäftsführer der RA-GmbH ist sozialversicherungspflichtig
| Rechtsanwälte, die angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer RA-GmbH sind, sind nach dem BSG grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig beschäftigt anzusehen. Dies trifft zu, wenn sie nicht zu mehr als 50 Prozent an der Gesellschaft beteiligt sind oder über keine umfangreichen Möglichkeiten im Gesellschaftsvertrag verfügen, um für sie negative Beschlüsse zu verhindern. Allein die Tatsache, dass es sich um eine anwaltliche Tätigkeit handelt, steht dem nicht entgegen. Diese Anwälte sind in den Betrieb der GmbH eingegliedert. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 8/2022, S. 135 · ID: 48433079
