GrundrechteBeim „Kampf ums Recht“ muss Meinungsfreiheit kontextbezogen beurteilt werden
| Äußerungen mit objektiv beleidigendem Charakter müssen angesichts der in der Verfassung geschützten Meinungsfreiheit stets kontextbezogen beurteilt werden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AK 6/2024, S. 93 · ID: 49882035

