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BerufsrechtBei angeblicher Verhandlungsunfähigkeit darf Anwaltskammer Gutachten anordnen

Abo-Inhalt16.06.2024300 Min. LesedauerVon OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Behauptet ein Anwalt jahrelang, er sei verhandlungsunfähig, darf die Kammer nach Ansicht des AGH Hamm ein Gutachten zu der Frage anordnen, ob er seinen Anwaltsberuf noch sachgemäß ausführen kann. |

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AUSGABE: AK 7/2024, S. 112 · ID: 49871901

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