Elektronischer RechtsverkehrbeA-Ersatzeinreichung: Darauf müssen Sie achten
| Jeder von Ihnen wird diese Situation kennen: Kurz vor einem Fristablauf kommt ein neuer Mandant. Sie müssen schnell reagieren und dann streikt das beA oder die Justiz ist nicht empfangsbereit. Dürfen Sie heutzutage dann noch per Nachtbriefkasten oder Fax einreichen? Die Antwort lautet: Die Ersatzeinreichung ist als „Notausgang“ zwar möglich, in den meisten Fällen aber entbehrlich. Jedenfalls werden an die Voraussetzungen hohe Hürden geknüpft. Die Rechtsprechung fordert die unverzügliche und detaillierte Glaubhaftmachung sowie die anwaltliche Versicherung zur Richtigkeit der gemachten Angaben. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |
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AUSGABE: AK 7/2023, S. 114 · ID: 49514722
