ProzessrechtAn den Vollmachtsnachweis werden keine übertriebenen Anforderungen gestellt
| Beim „Gang durch die Instanzen“ darf der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden. Dies gilt nach dem BVerfG insbesondere bei übertriebenen verfahrensrechtlichen Ansprüchen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 6/2022, S. 93 · ID: 48192322
