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BerufsrechtAbwicklervergütung kann – auch für Inhaber – bei „chaotischer Kanzlei“ höher ausfallen

Top-BeitragAbo-Inhalt01.05.20232737 Min. LesedauerVon RA Martin W. Huff, Huff & Speisebecher Rechtsanwalts GmbH, Singen/Hohentwiel

| Wird ein Rechtsanwalt als Abwickler für die Kanzlei eines verstorbenen Kollegen tätig, orientiert sich die ihm von der RAK zu zahlende Vergütung an dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen eines angestellten Rechtsanwalts. Ist die Abwicklung aber besonders schwierig, kann die Vergütung erhöht werden. Dies gilt auch, wenn der Kanzleiinhaber selbst als Abwickler tätig wird. Diese Grundsätze hat der BGH erneut festgehalten. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: AK 5/2023, S. 79 · ID: 49088201

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