Streitwertecke (Teil 1/2024)9 aktuelle Entscheidungen zum Streitwert
| Rechtsanwälte müssen sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch bei der Kostenfestsetzung Vieles im Blick haben und Chancen ergreifen, um „noch etwas herauszuholen“: Die Kostengrundentscheidung muss vollständig und richtig verteilt, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht zu hoch angesetzt und die eigene Vergütung darf nicht unzutreffend gekürzt sein. Auch die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer sind an diese Punkte gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt neun wichtige Entscheidungen zum Gegenstands- und Streitwert vor. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wann können bei einer objektiven Klagehäufung die Streitwerte addiert werden?
- 2. Der ehewohnungsbezogene Herausgabeanspruch ist mit dem Jahreswert der Nutzungsentschädigung zu bewerten
- 3. Beim Streit um die Überschreitung der Miethöhe wird der Streitwert nicht gekappt
- 4. Regelstreitwert in Scraping-Verfahren beträgt 6.000 EUR
- 5. Erste unverlangte Werbe-E-Mail an Anwalt ist mit 3.000 EUR zu bewerten
- 6. Bei Volljährigenadoption werden 5 Prozent des Vermögens festgesetzt
- 7. Subjektive Angaben in der Klageschrift haben keine indizielle Wirkung
- 8. Bei Stufenklage in der privaten Krankenversicherung kommt es auf den konkreten Einzelfall an
- 9. Bei Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs werden 10 bis 20 Prozent des Nennbetrags angesetzt
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