Recht kurzZur Rechtswidrigkeit eines Apotheken-Lieferservices an Sonn- und Feiertagen
18.06.2024666 Min. Lesedauer IWW
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| Die Lieferung von Medikamenten durch Fahrradboten an Sonn- und Feiertagen verstößt gegen § 3 Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und § 7 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. kann gegen eine auf dieser Grundlage erlassene Schließungsanordnung verstoßen (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.01.2024, Az. 6 U 65/23). |
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