BerufsrechtWiderruf der Betriebserlaubnis für eine Apotheke wegen fehlender Zuverlässigkeit
| Das Verwaltungsgericht (VG) Leipzig hat sich mit der Frage befasst, wann ein Apotheker nicht mehr die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Diese fehlt, wenn ein Apotheker wiederholt Verstöße gegen apotheken- und arzneimittelrechtliche Vorschriften begeht, er zudem rechtskräftig verurteilt wurde und sich erneut wegen Betrugsvorwürfen verantworten muss (VG Leipzig, Beschluss vom 17.05.2024, Az. 5 L 218/24). |
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AUSGABE: AH 9/2024, S. 13 · ID: 50084476