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AHApotheke heute
Dez. 2022

ArzneimittelabgabeVerordnungsausschluss von Lifestyle-Medikamenten

Abo-Inhalt25.11.20229436 Min. LesedauerVon Apothekerin Anja Hapka, Essen

| Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte Lifestyle-Medikamente), dürfen gemäß § 34 Abs. 1 S. 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Zu den Lifestyle-Medikamenten zählen Appetitzügler, Abmagerungsmittel sowie Arzneimittel zur Raucherentwöhnung, zur Verbesserung des Haarwuchses, zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder zur Steigerung der sexuellen Potenz. AH erläutert die Hintergründe. |

Begründung für den Verordnungsausschluss

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AUSGABE: AH 12/2022, S. 10 · ID: 48633092

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