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AHApotheke heute
Apr. 2024

KostenträgerVerlängerung der Friedenspflicht in der Hilfsmittelversorgung

Abo-Inhalt01.03.2024464 Min. Lesedauer IWW

| Die am 29.02.2024 ausgelaufene Friedenspflicht hinsichtlich des seit dem 01.09.2023 geltenden beitrittspflichtigen bundesweiten Hilfsmittelvertrags aller Betriebskrankenkassen wurde nach einer Übereinkunft der spectrumK GmbH, der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen (GWQ ServicePlus AG) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) in Fragen zum Vertragsbeitritt sowie der in bestimmten Versorgungsbereichen zu erbringenden Präqualifizierung nochmals bis zum 30.04.2024 verlängert. |

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AUSGABE: AH 4/2024, S. 1 · ID: 49944843

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