WettbewerbsrechtUnverbindliche Preisempfehlung des Herstellers darf kein Mondpreis sein
| Hersteller dürfen unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen und diese auch in die einschlägigen Datenbanken des Handels melden. Unterschreitet der Hersteller die eigene UVP jedoch dauerhaft und nachhaltig, stellt diese keine Empfehlung dar und ist wettbewerbswidrig (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 05.08.2022, Az. 3-10 O 58/21, n.rkr.). |
Sachverhalt
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AUSGABE: AH 10/2022, S. 17 · ID: 48560377
