SteuergestaltungSteuersparmodell: So profitieren Apotheker von Beitragsvorauszahlungen zur KV/PV
| Privat kranken- und pflegeversicherte Apotheker können – egal ob selbstständig oder angestellt – ein einfaches Steuersparmodell nutzen. Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen diese im Zahlungsjahr als Sonderausgabe von der Steuer ab. Zudem erhalten sie für die Jahre der Beitragsvorauszahlung ebenfalls höhere Sonderausgaben. AH macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a und Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) verankerten Gestaltungsmodell vertraut. |
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AUSGABE: AH 12/2022, S. 16 · ID: 48658200