Arzneimittel-AbrechnungSo vermeiden Sie Probleme mit Anbruchretaxationen
| Die Herstellung von Rezepturarzneimitteln ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Nur durch die Verwendung von Rezepturarzneimitteln kann ggf. eine individuell für den Patienten notwendige Therapie sichergestellt werden. Damit die Abrechnung eines Rezepturarzneimittels nicht zum wirtschaftlichen Risiko für die Apotheke wird, bedarf es aber besonderer Sorgfalt. Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, ob und ggf. wie Anbruchreste in Ansatz gebracht werden können. AH gibt die Antwort. |
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AUSGABE: AH 7/2022, S. 13 · ID: 48265197