HilfsmittelversorgungPflegehilfsmittelvertrag: Vertragsverhandlungen sind gescheitert
| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) konnten bei den Vertragsverhandlungen zum DAV-Pflegehilfsmittelvertrag keine Einigung erzielen, es musste die Einleitung eines Schiedsverfahrens veranlasst werden. |
Über den DAV-Pflegehilfsmittelvertrag besteht noch bis zum 30.09.2024 eine vertragliche Grundlage für die Versorgung der Patienten mit Pflegehilfsmitteln. Sollte es bis dahin zu keiner Einigung zwischen den Vertragsparteien gekommen sein, haben die Apotheken die Möglichkeit, den vom GKV-Spitzenverband angebotenen Einzelvertrag anzunehmen.
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AUSGABE: AH 8/2024, S. 1 · ID: 50079946