HilfsmittelversorgungKündigung des Pflegehilfsmittelversorgungsvertrags
| Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat zum 30.06.2024 allen Apotheken die Kündigung des Pflegehilfsmittelversorgungsvertrags ausgesprochen, die diesem über einen Einzelvertrag beigetreten sind. Auch die Kündigung des DAV-Pflegehilfsmittelvertrags zum 30.06.2024 steht im Raum. Als Nachfolgevertrag werden den Apotheken derzeit Einzelverträge angeboten. Der DAV setzt sich parallel in Verhandlungen für einen bundesweiten Nachfolgevertrag ein und rät dazu, die Ergebnisse abzuwarten. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AH 5/2024, S. 1 · ID: 49969381