KostenträgerIKK classic: beitrittspflichtiger Hilfsmittelversorgungvertrag für NRW zur aufsaugenden Inkontinenz ab 01.10.2022
| Eine Anschlussvereinbarung auf Bundesebene zum gekündigten Hilfsmittelversorgungsvertrag über aufsaugende Inkontinenzhilfen der IKK classic mit dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) ist bisher nicht zustande gekommen, jedoch gibt es einen entsprechenden Vertrag für Nordrhein-Westfalen (NRW) ab dem 01.10.2022. |
Der Vertrag sieht eine genehmigungsfreie Monatspauschale in Höhe von
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AH 11/2022, S. 1 · ID: 48656998