WettbewerbsrechtGenehmigung des Heimversorgungsvertrags einer Konkurrenzapotheke ist nicht anfechtbar
| Apotheker können sich bei der Anfechtung der behördlichen Genehmigung eines von einem anderen Apotheker abgeschlossenen Heimversorgungsvertrags nicht auf § 12a Apothekengesetz (ApoG) berufen, der die Voraussetzungen für eine solche Genehmigung regelt. Die Vorschrift ist nicht dem Schutz konkurrierender Wettbewerber zu dienen bestimmt (Verwaltungsgericht [VG] Hannover, Urteil vom 18.11.2024, Az. 7 A 2014/23). |
Sachverhalt
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AUSGABE: AH 4/2025, S. 15 · ID: 50309747