Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AH Apotheke heute
  3. G-BA: Erstattung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung

AHApotheke heute

ApothekervergütungG-BA: Erstattung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung

Abo-Inhalt18.09.2025116 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

| Am 15.05.2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Neuregelung zur Erstattung der Tabakentwöhnung beschlossen. Entsprechend wurden § 14a der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und die Anlage IIa zum Abschnitt F der AM-RL („Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung gemäß § 34 Abs. 2 Sozialgesetzbuch [SGB] V“) geändert. |

Demnach sind nun alle marktverfügbaren apothekenpflichtigen Fertigarzneimittel in sämtlichen Wirkstärken, die die Arzneistoffe Nicotin oder Vareniclin enthalten, prinzipiell für eine Therapiedauer von drei Monaten erstattungsfähig. Eine erneute Versorgung ist dabei frühestens drei Jahre nach Abschluss der vorherigen Behandlung möglich.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AH 10/2025, S. 1 · ID: 50544077

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte