Sonstige KostenträgerBundespolizei: verkürzte Belieferungsfrist von Arzneimittelrezepten
| Arzneimittelverordnungen des Kostenträgers Bundespolizei sind seit dem 01.01.2022 nicht mehr einen Monat, sondern nur noch exakt 28 Tage gültig. |
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AUSGABE: AH 3/2022, S. 1 · ID: 47962711