WettbewerbsrechtBGH: Kaum Raum für Skonti auf Rx-Arzneimittel
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass im Verhältnis zwischen dem pharmazeutischen Großhandel und Apotheken keine Preisgestaltungen zulässig sind, die zu einer Unterschreitung des Mindestpreises von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx-Arzneimitteln) führen. Damit wurde die Gewährung von Skonti zwar nicht grundsätzlich verneint. Die Spielräume für Rabatte oder sonstige Preisnachlässe wurden mit der Entscheidung des BGH (Urteil vom 08.02.2024, Az. I ZR 91/23, Abruf-Nr. 240916) nun aber ganz erheblich eingeschränkt. |
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AUSGABE: AH 6/2024, S. 9 · ID: 50025052