ApothekervergütungBeanstandungsausschlüsse im Entlassmanagement vereinbart
| Seit dem 01.01.2025 darf es aufgrund einer Entscheidung der Schiedsstelle bei papiergebundenen Verordnungen im Bereich des Entlassmanagements nicht mehr zu Retaxationen kommen, wenn auf dem Vordruck die lebenslange Arztnummer (LANR) oder die Betriebsstättennummer (BSNR) fehlt oder diese nicht übereinstimmen. |
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AUSGABE: AH 2/2025, S. 1 · ID: 50274300