RechtAktuelle Empfehlungen der Sachverständigenausschüsse für Verschreibungspflicht und Apothekenpflicht
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) hat sich in seiner 92. Sitzung am 20.01.2026 einstimmig gegen die Entlassung von Metamizol zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht ausgesprochen. Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht gemäß § 53 Abs. 1 AMG hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2025 hingegen mehrheitlich dafür ausgesprochen, Urtica urens zum äußeren Gebrauch aus der Apothekenpflicht zu entlassen.
AUSGABE: AH 4/2026, S. 1 · ID: 50772518
