Wichtige Akteure im GesundheitswesenWas ist eigentlich der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht?
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| Der Sachverständigen-Ausschuss (SVA) für Verschreibungspflicht nach § 53 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) tagt i. d. R. zweimal jährlich. Er gibt Empfehlungen, ob Anträgen von pharmazeutischen Unternehmern oder Behörden auf Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln nach § 48 Abs. 2 AMG stattgegeben werden soll. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist an diese Empfehlung jedoch nicht gebunden. AH informiert Sie über diesen wichtigen Ausschuss. |
Stimmberechtigte Mitglieder des SVA
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AUSGABE: AH 12/2025, S. 13 · ID: 50037249