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AHApotheke heute

Allgemeine InformationspflichtenAKNR: Neuer Link zur Berufsordnung für Apotheken-Homepages

Abo-Inhalt03.05.20235451 Min. Lesedauer IWW

| Bedingt durch den neuen Internetauftritt der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat sich der Link zur Berufsordnung geändert: www.ak.nrw/berufsordnung. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) muss die Berufsordnung, die für den Apothekenleiter gilt, auf der Homepage seiner Apotheke leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. |

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AUSGABE: AH 6/2023, S. 1 · ID: 49431377

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