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PARWiedereinführung Budget und PAR-Abrechnung – das gilt für vulnerable Patientengruppen!

Abo-Inhalt21.03.20233753 Min. Lesedauer IWW

| Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat dazu geführt, dass die Budgetierung wieder eingeführt wird (AAZ 11/2022, Seite 5 f.). Für die Jahre 2023 und 2024 werden – je nach den Regelungen in den regionalen KZV-Bereichen im Bundesgebiet – die Honorarverteilungsmaßstäbe wieder greifen. Einige Leistungen, gerade auch bei der Parodontitis-(PAR-)Behandlung sind davon ausgenommen (vgl. AAZ-Sonderausgabe, Abruf-Nr. 49030380). Wie sich das auf die Abrechnung auswirkt und wie Leistungen bzw. Fälle zu kennzeichnen sind, zeigt dieser Beitrag. |

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AUSGABE: AAZ 4/2023, S. 2 · ID: 49247341

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