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LeserforumWie lange sind die Behandlungsunterlagen verstorbener Patienten aufzubewahren?

Abo-Inhalt21.11.202210168 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Unsere Praxis betreut relativ viele ältere und z. T. geriatrische Patienten, auch per Hausbesuch bzw. in Heimen. Wie verhält es sich mit den Aufbewahrungsfristen für die Behandlungsunterlagen, wenn die Patienten verstorben sind?“ |

Aktenschrank_geöffnete Schubladen_76590933-cs.jpg (Bild: ©Sashkin - stock.adobe.com)
Bild: ©Sashkin - stock.adobe.com

Antwort: Grundsätzlich unterliegt die Mindestaufbewahrungsfrist (zehn Jahre) für die Patientenakte und die Behandlungsunterlagen bei Verstorbenen denselben Vorgaben wie bei Patienten, die sich weiterhin in zahnärztlicher Behandlung befinden. Die Fristen für die Aufbewahrung gelten ab dem letzten Behandlungstag in der Praxis. Wenn somit z. B. ein Patient sechs Jahre nicht mehr in der Praxis war und der Zahnarzt erfährt, dass der Patient zwischenzeitlich verstorben ist, müssen die Patientenunterlagen dennoch entsprechend den vorgegebenen Fristen aufbewahrt werden.

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AUSGABE: AAZ 12/2022, S. 2 · ID: 48739172

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