ImplantatprothetikWie ist die Wiedereingliederung einer implantatgetragenen Krone im Notdienst zu berechnen?
| Frage: „Wir haben bei einem gesetzlich versicherten Patienten eine gelockerte Implantatkrone im Notdienst wiederbefestigt. Kann ich diese über den HKP (Direktabrechnung) berechnen oder läuft alles privat?“ |
Antwort: Die definitive Wiedereingliederung (Rezementieren oder Verschrauben) einer gelockerten implantatgetragenen Einzelzahnkrone wird beim gesetzlich versicherten Patienten nach BEMA-Nr. 24ai abgerechnet, sofern es sich bei dieser Maßnahme um eine Regelversorgung handelt (Ausnahmefall nach Zahnersatz-Richtlinie 36a). Darunter ist das Wiedereinsetzen einer implantatgetragenen Einzelkrone in einer zahnbegrenzten Einzelzahnlücke zu verstehen, vorausgesetzt die Nachbarzähne sind weder mit Implantaten noch mit Suprakonstruktionen versorgt. Der Festzuschuss 7.4 wird gewährt. Bei einer Wiederherstellungsmaßname als Regelversorgung wird der Festzuschuss über die KZV abgerechnet. In der Regel ist keine Genehmigung erforderlich, allerdings bestehen hier möglicherweise regionale Unterschiede. Der Eigenanteil wird dem Patienten in Rechnung gestellt.
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AUSGABE: AAZ 2/2025, S. 1 · ID: 50153514