FüllungstherapieMehrere Zahnfüllungen bei einer schwangeren GKV-Patientin nach dem Amalgamverbot
Abo-Inhalt17.01.20251694 Min. LesedauerVon Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen
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| Seit dem 01.01.2025 gelten für Vertragszahnärzte die Neuregelungen zum Amalgamverbot (AAZ 12/2024, Seite 6 ff.). Doch wie sind diese Neuregelungen konkret anzuwenden? Wie sind die Füllungshauptleistungen abzurechnen? Und was ist bei den Begleitleistungen zu beachten? Antworten auf diese Fragen gibt der folgende Beitrag. Gezeigt wird die Versorgung einer 37-jährigen gesetzlich versicherten schwangeren Patientin (GKV-Patientin) mit mehreren Füllungen im Front- und Seitenzahnbereich. |
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AUSGABE: AAZ 2/2025, S. 15 · ID: 50271066