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Apr. 2026

ImplantatprothetikWelcher Festzuschuss gilt bei einem Implantat zwischen 16 und 17?

Leseprobe17.03.20261 Min. LesedauerVon beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

Frage: „Gemäß unten stehendem Befund soll der Patient mit einem festsitzenden Zahnersatz regio 16–23 versorgt werden. Das Implantat wurde zwischen 16 und 17 gesetzt, aber in der Dokumentation auf 16 geschrieben. Welche Festzuschussklasse setze ich hier an? Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern (KZVB) sagt Festzuschuss 2, mein PVS (Z1) empfiehlt Festzuschuss 3. Was stimmt denn nun?“

Befund

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f

skw

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ew

ew

kw

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f

8

7

6

5

4

3

2

1

1

2

3

4

5

6

7

8

f

f

Antwort: Die KZVB hat recht. Laut Befund fehlen vier Zähne. Die 8er werden nicht mitgerechnet. Daher gilt Festzuschussbefundklasse 2.

AUSGABE: AAZ 4/2026, S. 2 · ID: 50713300

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