Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAZ Abrechnung aktuell
  3. Verschlüsseln von Röntgenaufnahmen separat abrechenbar?

Juli 2023

E-Versand von BehandlungsunterlagenVerschlüsseln von Röntgenaufnahmen separat abrechenbar?

Abo-Inhalt14.06.20236464 Min. LesedauerVon Beantwortet von RAin, FAin MedR Anja Mehling, Hamburg

| Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag gelesen, wonach Röntgenbilder und Rechnungen auf elektronischem Wege nur verschlüsselt versendet werden dürfen (Beitrag online vom 16.05.2023, Abruf-Nr. 47777164). Darf man das Verschlüsseln der Röntgenbilder separat berechnen?“ |

Antwort: Ich sehe für die separate Berechnung einer Verschlüsselung von Röntgenbildern grundsätzlich keine Rechtsgrundlage. Die Verantwortung für eine entsprechend ordnungsgemäße – datenschutzkonforme – Versendung liegt bei der Praxis. Wenn Röntgenbilder versendet werden, dann geschieht das i. d. R. zur Weiterbehandlung und/oder ist das Teil der Wahrnehmung der Verpflichtung zur Erledigung des Einsichts-/Auskunftsrechts des Betroffenen. Solche Anfragen sind mit Blick auf die DSGVO-Vorschriften nicht kostenpflichtig (Art. 15 DSGVO).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAZ 7/2023, S. 1 · ID: 49534665

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte