VerordnungenSo verordnen Sie Heilmittel rechtskonform und wirtschaftlich
| Eine Heilmittelverordnung ist schnell ausgestellt. Die Software verlangt nur wenige Angaben, die infrage kommenden Heilmittel werden Ihnen vorgeschlagen und Sie wählen aus. So einfach ist es aber nicht. Heilmittel, die verordnet werden, verlangen eine umfassende Diagnostik, das Abwägen verschiedener Optionen und eine Therapieüberwachung. Die Dokumentation ist daher sehr aufwendig. Um trotz der moderaten BEMA-Vergütung ein angemessenes Honorar zu erzielen, gilt es, den Aufwand in Grenzen zu halten und dem Patienten private Zusatzleistungen anzubieten. |
Inhaltsverzeichnis
- Die Heilmittelverordnung ist kein Allheilmittel
- Die Diagnosestellung ist im BEMA sehr knapp vergütet
- Diese Anforderungen muss die Heilmittelverordnung erfüllen
- Auch eine Folgeverordnung erfordert wieder eine strenge Indikationsstellung
- Langzeitverordnung – was ist das?
- Wenn die Therapie nicht erfolgreich war – was dann?
- Drei Beispiele für die Heilmittelverordnung
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AUSGABE: AAZ 4/2025, S. 10 · ID: 50347827