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Apr. 2025

VerordnungenSo verordnen Sie Heilmittel rechtskonform und wirtschaftlich

Abo-Inhalt14.03.20257 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen

| Eine Heilmittelverordnung ist schnell ausgestellt. Die Software verlangt nur wenige Angaben, die infrage kommenden Heilmittel werden Ihnen vorgeschlagen und Sie wählen aus. So einfach ist es aber nicht. Heilmittel, die verordnet werden, verlangen eine umfassende Diagnostik, das Abwägen verschiedener Optionen und eine Therapieüberwachung. Die Dokumentation ist daher sehr aufwendig. Um trotz der moderaten BEMA-Vergütung ein angemessenes Honorar zu erzielen, gilt es, den Aufwand in Grenzen zu halten und dem Patienten private Zusatzleistungen anzubieten. |

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AUSGABE: AAZ 4/2025, S. 10 · ID: 50347827

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