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ProthetikSo rechnen Sie Flügelbrücken zur Versorgung von Schaltlücken ab

Abo-Inhalt01.12.20255 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangerhausen

Fehlende Zähne in Schaltlücken bieten eine größere Möglichkeit der Versorgungform an. Patienten mit dieser Form des Versorgungbedarfs haben die Wahl. Handelt es sich um die einzige Lücke im Befund, gibt es für den Versicherten der GKV die festsitzende Versorgung als Regelversorgung. Die Flügelbrücke (Marylandbrücke; AAZ 01/2022, Seite 11) hat sich hier als besonders minimalinvasiv bewährt.

Wegen der zahlreichen Alternativen (Suprakonstruktion, klassische Brücke, Freiendbrücke) muss die Aufklärung gemäß Patientenrechtegesetz umso intensiver sein. Der Patient ist eingehend über den Befund und die Versorgungsformen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzuklären. Maßgebend sind die Region des fehlenden Zahnes, die Nachbarzähne und der Befund der Nachbarzähne – in Einzelfällen auch das Alter des Patienten.

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AUSGABE: AAZ 1/2026, S. 8 · ID: 50626332

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