AbrechnungsorganisationPrivatrechnung auch ohne Stempel und Unterschrift gültig
| Noch immer gibt es Zahnärzte, die ihre Privatrechnungen mit Stempel und Unterschrift versehen. Dabei ist das längst nicht mehr erforderlich und kann Ihnen sogar zum Nachteil gereichen. |

Eine Privatrechnung erfordert weder Stempel noch Unterschrift des Zahnarztes. Sowohl in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz als auch in § 10 GOZ ist geregelt, welche Angaben eine Rechnung zwingend enthalten muss. Weder Stempel noch Unterschrift sind dort genannt. Demnach kann darauf verzichtet werden.
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AUSGABE: AAZ 12/2022, S. 2 · ID: 48739214
