Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAZ Abrechnung aktuell
  3. Neues SGB XIV – das ändert sich im sozialen Entschädigungsrecht und in der Abrechnung mit den Versorgungsämtern

SozialrechtNeues SGB XIV – das ändert sich im sozialen Entschädigungsrecht und in der Abrechnung mit den Versorgungsämtern

Abo-Inhalt15.08.2024992 Min. Lesedauer IWW

| Zum 01.01.2024 war – relativ unbemerkt von Medien und KZVen – das neue Sozialgesetzbuch (SGB XIV) in Kraft getreten. Nun berichten einige Standesvertretungen darüber. |

Mit dem neuen SGB XIV erfolgte eine Reform und Bündelung des bisherigen Sozialen Entschädigungsrechts. Zudem soll es Geschädigten und weiteren Anspruchsberechtigten bspw. nach einer Gewalttat bzw. nach Impfschäden einen besseren Zugang zu Leistungen und Hilfen ermöglichen. Mit der Einführung sind Änderungen bei der Abrechnung von Fällen verbunden, die bisher durch die Zahnarztpraxis mit dem Versorgungsamt abgerechnet wurden.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAZ 9/2024, S. 1 · ID: 50128244

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte